Über uns

Die Idee für die Gründung der Fachhochschule "CEPS - Zentrum für Betriebswirtschaftslehre" wurde in erster Linie geboren, um die gut ausgebildeten Fachleute zu produzieren, die den modernen Business-Herausforderungen gewachsen sind; sowie mit dem Ziel der Verbesserung der Qualität von Hochschulbildung in Bosnien und Herzegowina.

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport des Kantons Zentralbosnien nahm einen Beschluss über die Genehmigung für die Gründung der Fachhochschule "Zentrum für Betriebswirtschaftslehre" in Kiseljak ab dem Beginn des akademischen Jahres 2010/2011, Nummer: 03-38-25/10-2 vom 12.05.2010.

Den Beschluss über die Gründung und den Betrieb von Fachhochschule "Zentrum für Betriebswirtschaftslehre" mit dem Sitz in Kiseljak, Adresse Rauševac 2, ab dem akademischen Jahr 2010/2011, . Nummer: 03-38-25/10-2 vom 12.05.2010. nahm das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport des Kantons Zentralbosnien. Mit demselben Beschluss wurde die Fachhochschule "Zentrum für Betriebswirtschaftslehre" in Kiseljak ins Hochschulregister des zuständigen Ministeriums unter der Nummer 022, auf der Seite 00022 eingetragen.

Den Beschluss über den Beginn der Tätigkeit der Fachhochschule "Zentrum für Betriebswirtschaftslehre" in Kiseljak, Nr. 03-38-25 / 10-8 vom 28.07.2010 nahm das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport des Kantons Zentralbosnien.

Die Regierung des Kantons Zentralbosnien hat die Genehmigung für die Gründung der Fachhochschule "Zentrum für Betriebswirtschaftslehre" in Kiseljak, Nr. 01-02-289 / 2010 vom 24.08.2010 gegeben. Die Fachhochschule "Zentrum für Betriebswirtschaftslehre" in Kiseljak wurde beim Amtsgericht in Travnik registriert, Nummer: 051-0-Reg-10-000442 vom 08.09.2010. MBS: 51-05-0079-10. Die Fachhochschule "CEPS - Zentrum für Betriebswirtschaftslehre" in Kiseljak hat vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport des Kantons Zentralbosnien einen Beschluss über die Statusänderung und die Einführung neuer Studiengänge erhalten, Beschluss Nr. 03- 38-13/13 vom 25.02.2013.