Akkreditierung

Gemäß Artikel 36 und 37 des Gesetzes über die Hochschulbildung im Kanton Zentralbosnien (Amtsblatt KZB, Nr. 04/13) und Artikel 14, 15, 26 und 27 der Regeln über die Akkreditierung von Hochschulen und Studienprogramme (Amtsblatt KZB, Nr. 06/14 und 14/14), die Akkreditierung ist ein Verfahren, durch das festgestellt wird, ob eine Hochschule die allgemein anerkannten Standards und Normen im Hinblick auf die Organisation der Arbeit, Ausstattung, materiell-technische und personelle Ressourcen, Bildungsprozessqualität, Studienprogramme und Abschlüsse, bzw. Berufsbezeichnungen, erfüllt. Dies hat zur Folge die vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport des Kantons Zentralbosnien ausgestellte Entscheidung über die Akkreditierung von Hochschule. Das Ministerium erteilt die Entscheidung über die Akkreditierung aufgrund der Empfehlung des Akkreditierungsausschusses bestehend aus internationalen und lokalen Bildungsexperten, die auf dem Vorschlag der Agentur für Hochschulentwicklung und Qualitätssicherung (HEA) ernannt wurden. Der Akkreditierungsausschuss setzt sich aus einem Mitglied der akademischen Gemeinschaft in Bosnien und Herzegowina, einem internationalen in Hochschulbildung tätigen Sachverständigen, einem Arbeitsmarkt- oder Wirtschaftsexperten und einem Student, der die Erfüllung der Akkreditierungskriterien von Hochschule bewertet, zusammen.

Die Kriterien für die Akkreditierung von Hochschulen in Bosnien und Herzegowina sind:
- Entwicklungsstrategie der Hochschuleinrichtung;
- Verwaltung, interne Qualitätssicherung und Qualitätskultur;
- Verfahren zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre
- Verfahren zur Beurteilung der Studierenden;
- Humanressourcen;
- Qualität der externen (physischen) Ressourcen;
- Informationssysteme;
- Öffentlichkeitsarbeit;
- Internationale Beziehungen.

Die Hochschule bewertet zuerst den Grad der Kriterienerfüllung selbst, erstellt einen Selbstbericht und reicht diesen beim zuständigen Ministerium ein Das Ministerium stellt dann den eingereichten Selbstbericht an den Akkreditierungsausschuss zu und nach Eingang des Berichts wird ein Ortsbesuch geplant.

Während des Ortsbesuchs, der üblicherweise zwei bis drei Tage in Anspruch nimmt, treffen sich die Mitglieder des Akkreditierungsausschusses mit allen beteiligten Parteien: Vorstandsmitglieder, Mitglieder des Teams für die Herstellung des Selbstberichtes, Verwaltungspersonal, Professoren, Dozenten und Assistenten, Studenten, Alumni, Vertreter des Arbeitsmarkts, Gemeindevertreter und alle anderen Personen von denen die nützliche Informationen über die Qualität der Hochschule zu bekommen sind.

Nach den Sitzungen, jeder von Ausschussmitgliedern bewertet die einzelnen Akkreditierungskriterien. Keiner der Kriterien darf als unerfüllt bewertet werden. Am Ende des letzten Tages gibt der Akkreditierungsausschuss eine mündliche Mitteilung ohne Bezugnahme auf das Ergebnis der Befragung, und der Abschlussbericht wird nachgereicht, zusammen mit der einstimmig angenommenen und detaillierten Empfehlung zur Akkreditierung. Das Ergebnis des Akkreditierungsverfahrens kann Akkreditierung, Teil-Akkreditierung und Nicht-Akkreditierung sein.