Die Leitung der Fachhochschule "CEPS - Zentrum für Betriebswirtschaftslehre" in Kiseljak
umfasst: Hochschulrat, Senat, Direktor.
Die Leitung der Fachhochschule "CEPS - Zentrum für Betriebswirtschaftslehre" Kiseljak
trifft die Entscheidungen, erlässt Regeln, Vorschriften, Richtlinien, Empfehlungen
und andere allgemeine Rechtsakte gemäß ihrer Zuständigkeit. Unter den allgemeinen
Akten versteht man die Vorschriften, Regeln und Entscheidungen, die die Beziehungen
auf allgemeine Art und Weise regeln, in Übereinstimmung mit dem Gesetz, der Satzung
und der Aktivitäten der Fachhochschule "CEPS - Zentrum für Betriebswirtschaftslehre"
in Kiseljak.
Eine Initiative für die Annahme, Änderung oder Ergänzung der allgemeinen Akten soll
der Gründer, die Leitung, sowie die Berufsverbände der Lehrer oder Studenten starten.
Hochschulrat
Der Hochschulrat der FH "CEPS" übt gemäß dem Gründungsakt und der Satzung der FH
"CEPS" gesetzlich geregelte Funktionen aus, insbesondere:
a) gibt Stellungnahmen zum Statut der FH CEPS ab;
b) bestimmt Regeln für die interne Organisation und die berufliche Einstufung, auf
Vorschlag des Senats
c) bestimmt die Finanzierungs- und Entwicklungspläne;
d) beschließt das jährliche Arbeitsprogramm der FH CEPS, auf Vorschlag des Senats;
e) erstellt den Finanzplan und nimmt den Jahresabschluss an;
f) verwaltet, kontrolliert und bewertet die Arbeit des Direktors, im Bereich der
Finanztransaktionen;
g) entscheidet über die Verwendung der Mittel, die die Menge von KM 5.000,00 übersteigen;
h) ist dem Gründer für die finanziellen Ergebnisse der FH CEPS verantwortlich;
i) legt dem Gründer einen Bericht über die Tätigkeit der FH CEPS vor, mindestens
einmal pro Jahr;
j) entscheidet über die Gründung und die Abschaffung der Organisationseinheiten,
auf Vorschlag des Senats;
k) entscheidet über die Errichtung und Aufhebung von anderen juristischen Personen,
in Übereinstimmung mit dem Gesetz und der Satzung;
l) entscheidet über die Beschwerde der Mitarbeiter in den Beschlüssen der Leitung
der FH CEPS, die in erster Linie ihre Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten
aus dem Beschäftigungsverhältnis betreffen;
m) beschließt andere allgemeine Akten in Übereinstimmung mit dem Gesetz und der
Satzung der FH CEPS;
n) erledigt andere Aufgaben gemäß dem Gesetz, der Gründungsakte und der Satzung.
Der Senat
Der Senat der FH "CEPS" entscheidet über alle akademischen Fragen, insbesondere:
a) entscheidet über Fragen in Bezug auf Lehre, Forschung und berufliche Tätigkeit
der FH CEPS;
b) beschließt die Satzung der FH CEPS;
c) beschließt einen Ethik-Kodex, der ethische Grundsätze in der Hochschulbildung
darlegt. Dieser Ethik-Kodex befasst sich mit der Veröffentlichung von wissenschaftlichen
Ergebnissen, Fragen des geistigen Eigentums, Beziehungen zwischen Lehrpersonal,
sonstigen Mitarbeitern und Studenten, Beziehung zur Öffentlichkeit und zu den Medien
usw.;
d) schlägt dem Hochschulrat Regeln für die interne Organisation und die berufliche
Einstufung vor
e) entwickelt die Lehrpläne des ersten Studienzyklus und überwacht deren Umsetzung;
f) ernennt ständige oder vorübergehende Senat Gremien, Arbeitsgruppen, den Rat,
die Gruppe für die Überwachung usw.;
g) beschließt die Bestimmungen über die Tätigkeit der Organe, die vom Senat ernannt
werden;
h) wählt den Direktor aus, auf Vorschlag des Hochschulrats;
i) genehmigt die Ernennung zum akademische Grade;
j) genehmigt die Entwicklungs- und Organisationspläne;
k) verleiht Ehrenpreise und Medaillen;
l) bestimmt den Kalender der Aktivitäten des Lehrprozesses;
m) sorgt für intellektuelle Erhebung der Mitarbeiter durch Organisation von verschiedenen
Formen der wissenschaftlichen und beruflichen Ausbildung;
n) bestimmt einen Herausgabeplan in Bezug auf Schulbüchern und andere Fachliteratur,
deren Autoren Lehrer und Mitarbeiter der FH CEPS sind;
o) entscheidet über den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen mit Universitäten
und anderen Hochschulen in BiH und im Ausland, und stellt die Bedingungen der Zusammenarbeit
fest;
p) organisiert Durchführung von Konsultationen in dem Bereich, in dem die FH CEPS
wissenschaftlich kompetent ist, sowie im Bereich der Hochschulbildung in BiH;
q) Der Senat der FH CEPS übt auch andere gesetzlich festgelegten Aufgaben aus.
Direktor
Der Direktor der FH "CEPS" verwaltet die Arbeit der FH "CEPS".
Er übt die durch das Gesetz und die Satzung geregelten Aufgaben aus, insbesondere:
a) vertritt die FH CEPS;
b) organisiert und verwaltet die Arbeit von FH CEPS und ist für die Rechtmäßigkeit
der FH CEPS verantwortlich;
c) schlägt die allgemeinen Akten vor und beschließt die einzelnen Akten, gemäß dem
Gesetz und der Satzung;
d) schlägt dem Hochschulrat und dem Senat die Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeit
der FH CEPS vor;
e) schlägt dem Hochschulrat die Maßnahmen zur effektiven und rechtmäßigen Geschäftsführung
vor;
f) schlägt dem Hochschulrat und dem Senat Arbeits- und Entwicklungspläne vor;
g) implementiert die Beschlüsse des Hochschulrats;
h) entscheidet über die Verwendung von Mittel in der Höhe bis zu KM 5.000,00
i) entscheidet über die Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter;
j) legt dem Hochschulrat einen Bericht über die Finanzgeschäfte von CEPS vor;
k) ist für die Ausführung des Finanzplans verantwortlich;
l) führt andere Aufgaben durch, gemäß dem Gesetz und der Satzung der FH.