Das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen oder
ECTS (European Credit Transfer System)
Das Europäische System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen oder
ECTS (European Credit Transfer System) ist im Jahr 1989 als Pilotprojekt entstanden.
144 Hochschuleinrichtungen aus den Ländern der Europäischen Gemeinschaft nahmen
am Projekt teil.
Das Ziel des Projekts war es, ein System für die gegenseitige akademische Anerkennung
zu erforschen und zu entwickeln. Vor der Einführung des ECTS Systems haben die manchen
von europäischen Universitäten schon Leistungspunkte als Indikator der Belastung
(student workload) benutzt.
Ein Punkt zeigt wie viele Stunden ein Student braucht, um eine bestimmte Aufgabe
auszuführen. Der Gesamtaufwand und die ganze Zeit, die der Student verbringt, um
Lerninhalte erfolgreich zu absolvieren, werden berücksichtigt.
Es werden, also, nicht nur Präsenzzeiten, Prüfungszeiten und Praktika in Betracht
genommen, sondern auch Selbststudium und Gesamtaufwand.
Das Leistungspunktesystem geht davon aus, dass jede Form der Lehre, im Rahmen der
bestehenden Kurse, speziell geprüft und bewertet wird.
Nach der erfolgreich "abgeschlossenen" Prüfung erwirbt der Student entsprechende
Punkte. Es ist wichtig zu betonen, dass die Punkte die Noten nicht ersetzen. Sie
sind nur die Belastungsindikatoren. Die Noten blieben als Indikator des Wissens
und die Punkte zeigen Gesamtaufwand.
Die Verwendung eines solchen Leistungspunktesystems hat bei der Bestimmung der Gesamtbelastung
der Studierenden geholfen. Diese Arbeitsbelastung ergibt sich daraus, dass Studierende
40 Stunden pro Woche für ihr Studium aufwenden sollen. In diesem Moment entschied
sich eine kleine Anzahl von Universität ein Leistungspunktesystem einzuführen, aber
auch diese haben nicht die gleichwertigen Leistungspunkte für die Arbeitswoche von
40 Stunden festgestellt.
Darüber hinaus ergibt sich wieder eine Diskrepanz. Deswegen wurden folgende Ziele
gesetzt: Schaffung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse,
Schaffung eines zwei- bzw. dreistufigen Systems von Studienabschlüssen (undergraduate/graduate)
bzw. der Einführung eines Europäischen Qualifikationsrahmens, Einführung eines Leistungspunktesystems
(nach dem ECTS-Modell), Förderung der Mobilität durch Beseitigung von Mobilitätshemmnissen,
Förderung der europäischen Zusammenarbeit durch Qualitätssicherung, Förderung der
europäischen Dimension in der Hochschulausbildung.
Der neue ECTS Punkt sollte als eine "konvertierbare Währung" eingeführt werden.
Es wird als der allgemeine Grundsatz angenommen, dass pro Semester 30 und pro Jahr
60 ECTS Punkte zu erwerben sind.
Das neue System soll die Mobilität und Übertragung der Punkte zwischen verschiedenen
Hochschulen vereinfachen sowie die Anerkennung der im Ausland verbrachten Zeit erleichtern.