Eine notwendige Voraussetzung, um in das nächste Studienjahr aufzusteigen, sind
bestandene Prüfungen aus dem Vorjahr und eine Mindestanzahl an ECTS Punkten, gemäß
der Studienordnung. Das Studienjahr beginnt mit Wintersemester und setzt sich automatisch
fort mit dem Sommersemester am Anfang Februar. Außerdem, jede Lehrveranstaltung
kann einige Voraussetzungen haben, d.h. einige Prüfungen müssen vorher absolviert
und bestanden sein.
Aufgaben und Pflichten der Studenten für jede Lehrveranstaltung bestimmt der Kursleiter
und gibt am Anfang des Semesters bekannt. Diese Aufgaben sind den Studenten auch
durch Infoeduk System zur Verfügung gestellt. Jede Lehrveranstaltung ist mit entsprechender
Anzahl von ECTS Punkten verknüpft. Die ECTS-Punkte ergeben sich aus der geschätzten
Zeit (Arbeitsstunden), die eine durchschnittliche Studierende/ein durchschnittlicher
Studierender für die Absolvierung einzelner Lehrveranstaltungen braucht. Zu diesen
Arbeitsstunden zählen sowohl der Präsenzunterricht (Vorlesungen und Übungen) sowie
die Arbeit zu Hause. Ein ECTS-Punkt entspricht in etwa 30 Arbeitsstunden. Eine durchschnittliche
Wochenarbeitsbelastung beträgt etwa 22-24 Unterrichtsstunden an der Hochschule und
etwa 15 bis 20 Stunden zu Hause. Die Studierenden sollen 30 ECTS-Punkte pro Semester
erbringen Der Arbeitsaufwand eines Studienjahres (zwei Semester) wird mit 60 ECTS-Punkten
bemessen. Innerhalb des letzten - sechsten oder achten - Semesters schreiben die
Studierenden eine Abschlussarbeit, die auch ECTS-Punkte bringt. Die Gesamtzahl der
ECTS-Punkte, die für den Abschluss des Studiums nötig ist, beträgt 180 ECTS-Punkte
für ein dreijähriges, bzw. 240 ECTS-Punkte für das vierjährige Studium.
Um zu einer Prüfung antreten zu dürfen, ist es notwendig, eine Mindestanwesenheit
zu erfüllen, was der Kursleiter mit seiner Unterschrift im Studentenausweis bestätigt.
Die Pflichtanwesenheit ist je nach Lehrplan für jeden Studiengang sowie nach Sudentenstatus
(Vollzeit oder berufsbegleitend) bestimmt.
Bei Unterschreitung der Mindestanwesenheit, bekommt der Student keine Unterschrift
und die Lehrveranstaltung kann nicht abgeschlossen werden. Der Student muss dann
im folgenden Studienjahr die ganze LV wiederholen.